Familienmediation

Familienmediation – Was ist das ?

Familienmediation ist die außergerichtliche Vermittlung durch neutrale, zur Verschwiegenheit verpflichtete Dritte (MediatorInnen) in Konflikten bei

  • Ehescheidung
  • Trennung
  • Auflösung einer Lebensgemeinschaft
  • Nachfolge- und Erbschaft
  • sowie sonstigen Familienangelegenheiten

Die Familienmediation setzt voraus, dass alle Beteiligten freiwillig an einer gemeinsamen Lösung arbeiten wollen. Ziel ist eine faire, einvernehmliche Regelung

Konflikte Lösen – aber wie?

Das Verfahren der Familienmediation ermöglicht es Ihnen, miteinander in respektvoller Weise Lösungen für die Zukunft zu erarbeiten. Die MediatorInnen fördern ein konstruktives Klima und führen Gespräche ausschließlich in Anwesenheit aller Beteiligten. Die erarbeiteten Vereinbarungen können durch externe BeraterInnen wie RechtsanwältInnen, NotarInnen, SterberaterInnen, TherapeutInnen usw. überprüft oder ausgearbeitet sowie rechtlich verbindlich gemacht werden und basieren auf den Interessen und Bedürfnissen aller Beteiligten.

Ihre Voraussetzungen für die Mediation?

Erforderlich ist die Bereitschaft, gemeinsam an einer Lösung arbeiten zu wollen, sowie die Motivation aller Beteiligten, ihre eigenen Interessen und Bedürfnisse auszudrücken, Informationen offen auszutaschen und diese vertraulich zu behandeln. Eventuell bereits anhängige gerichtliche Verfahren sind für die Zeit der Mediation ruhend zu stellen.

Wer sind Familienmediator/innen?

Familienmediation wird von interdisziplinären Zweierteams in freier Praxis durchgeführt. Jedes Team besteht aus einem/er MediatorIn mit juristischem und einem/er mit psychosozialem Grundberuf und verfügt über ausreichende Praxiserfahrung und spezielle Zusatzausbildungen. Alle unserer FamilienmediatorInnen arbeiten innerhalb des Projektes der geförderten Familienmediation des BMSG gem. den Ausführungsrichtlinien zu § 39 c FLAG.

Wieviel kostet eine Familienmediation?

Eine Mediationsstunde a´ 60 Minuten kostet pro Team € 181,68 incl. aller Steuern, Abgaben und Gebühren (Stand: Jänner 2002).

Die Anzahl der Sitzungen hängt vom Umfang der regelungsbedürftigen Themen ab. Eine Förderung durch das Bundesministerium für soziale Sicherheit und Generationen aus den Mitteln des Familienlastenausgleichfonds ist unter umseitigen Bedingungen möglich.

Fördermöglichkeiten der Familienmediation gemäß § 39 C FLAG durch das BMSG aus Geldern des Familienlastenausgleichsfonds

Welche Themen sind förderbar?

– Scheidung
– Trennung
– Auflösung einer Lebensgemeinschaft
– Besuchsrechtsregelungen
– Obsorgeregelungen
– Unterhaltsregelungen für Kinder und EhegattInnen
– Vermögensaufteilung